Der Elternrat besteht aus zwei gewählten Mitgliedern pro Gruppe. Er hat die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem pädagogischen Personal und dem Träger der Einrichtung zu fördern. Der Elternrat arbeitet mit dem pädagogischen Personal und dem Träger vertrauensvoll zusammen. Die Wahlzeit endet mit der Wahl des neuen Beirates oder wenn das Kind des Erziehungsberechtigten nicht mehr die Einrichtung besucht. In diesem Fall oder wenn ein Mitglied des Elternbeirates vor Ablauf der Wahlzeit aus anderen Gründen ausscheidet, seine Aufgaben nicht mehr wahrnimmt oder an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist, tritt an seine Stelle das gewählte Ersatzmitglied.

 

Der Rat der Tageseinrichtung besteht zu je einem Drittel aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Die Mitglieder des Rates der Kindertageseinrichtung arbeiten im allseitigen Bemühen um die Verwirklichung der Aufgaben der Einrichtung in gegenseitiger Anerkennung gemeinsamer Verantwortung auf das Engste zusammen. Die Amtsperiode endet mit der Wahl des neuen Elternbeirates.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Elternbroschüre "Für Ihr Kind die katholische Kindertageseinrichtung" der (Erz-)Bistümer und Diözesan-Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen